Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Vertragsabschluss
Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab. Änderungen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet sind wir nur durch unsere Auftragsbestätigung.

2. Preise
Die Preise gelten ab Werkstatt ausschließlich Fracht- und Verpackungskosten. Eine eventuelle Transportversicherung ist nicht enthalten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Wenn nicht anders angegeben, ist die Zahlung fällig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto.
3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns die Berechnung banküblicher Verzugszinsen und Mahnkosten vor.
3.3 Aufrechnung mit Gegenforderungen und Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind nicht zulässig.
3.4 Bei Geschäften, die in mehreren Teillieferungen abgewickelt werden, gilt jede einzelne Teillieferung hinsichtlich der Fälligkeit der Zahlung als ein Geschäft für sich.

4. Lieferzeit
4.1 Die Lieferungen erfolgen gemäß den vereinbarten Terminen.
4.2 Die Lieferzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder ab Lager.
4.3 Wir sind an die angegebenen Lieferzeiten nicht gebunden, wenn der Auftraggeber/Empfänger seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, zum Beispiel verspätete oder nicht ausreichende Bereitstellung von Materialien.
4.4 Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei unseren Unterlieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, oder durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt usw. gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

5. Versand
Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Empfängers. Mit der Übergabe an einen Spediteur geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

6. Gewährleistung
6.1 Der Auftraggeber/Empfänger hat die Waren nach Empfang unverzüglich zu überprüfen und uns etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen (§ 377 und § 378 Handelsgesetzbuch, Rügepflicht). Die Frist zur Ausübung dieser Pflicht gilt auf fünf Werktage nach Wareneingang beim Auftraggeber/Empfänger vereinbart. Werktage sind Montag bis Freitag.
6.2 Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel zu überprüfen. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an der bemängelten Ware nichts verändert werden.
6.3 Bei nachweisbaren Material- und Ausführungsfehlern können wir nach unserer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder Ersatz leisten. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Samariterstiftung in Nürtingen bzw. das für die Samariterstiftung mit Sitz in Nürtingen zuständige Gericht.

Wir sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 142 SGB IX des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Soweit Kunden nach § 77 SGB IX zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können sie 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Teilbetrages der Rechnungssumme auf die zu zahlende Schwerbehinderten-Ausgleichabgabe anrechnen (§ 140 SGB IX).